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Adoptionen sollen in Bulgarien erleichtert werden

Das bulgarische Parlament hat ein Gesetz beschlossen, das Adoptionen in Zukunft vereinfachen soll.

Das neue Gesetz sieht vor, dass Kinder in Waisenhäusern zur Adoption freigegeben werden, wenn sie nicht innerhalb eines halben Jahres von ihrer Familie abgeholt worden sind. Bisher war eine einjährige Wartezeit oder die Einwilligung der Familie notwendig, um ein Kind adoptieren zu können.

Vereinfachung von Auslandsadoptionen

Auch Adoptionen aus dem Ausland sollen durch die neue Regelung vereinfacht werden. Bisher konnten Kinder nur an ausländische Adoptiveltern vermittelt werden, wenn sich sechs Monate nach Heimeintritt noch keine bulgarischen Familie gefunden hatte bzw. ein Kind von drei Familien abgelehnt worden war.

 

In den vergangen Jahren war die Zahl der Kinder, die von ausländischen Familien adoptiert wurden, stark zurückgegangen. Waren es 2002 noch mehr als 1000 Kinder, wurden 2008 nur noch 184 bulgarische Kinder im Ausland aufgenommen. Zurückzuführen ist der Rückgang auf ein Gesetz von 2003, das das Adoptionsverfahren an internationale Normen anpassen sollte.

 

Grund für die erneute Gesetzesänderung zur Erleichterung der Adoption ist die hohe Zahl der Waisenkinder: Etwa 7300 Kinder leben in öffentlichen Heimen. Meist werden sie von ihren Eltern abgegeben, die sich den Unterhalt nicht leisten können. Im letzten Jahr wurden zudem 944 Babys direkt nach der Geburt abgegeben.

 


 

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