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Auslandsbulgaren von Wahl zum EU-Parlament ausgegrenzt

Wahlberechtigt bei den Europawahlen in Bulgarien sind volljährige Staatsbürger, die entweder ihren ständigen Wohnsitz in Bulgarien haben oder sich die letzten drei Monate vor dem Votum in Bulgarien aufgehalten haben.

Das Gesetz zu Europawahl wurde am Mittwoch vom Parlament in Sofia mit 111 Ja-Stimmen zu 55 Stimmen bei 40 Enthaltungen verabschiedet.

Drei Monate vor der ersten Wahl zum EU-Parlament in Bulgarien sind somit türkischstämmige Bulgaren, die heute in der Türkei leben, von der Wahl ausgeschlossen. Das Gesetz war von der rechten Opposition angeregt worden und soll einen in den letzten Jahren umstrittenen „Wahl-Tourismus“ aus der Türkei beenden.

Die Abgeordneten der Partei DPS, die Bewegung der türkischen Minderheit in Bulgarien, verließen nach der Abstimmung den Plenarsaal aus Protest. Der Vize-Vorsitzende der DPS Lütfi Mestan erklärte, das Gesetz diskriminiere bulgarische Staatsbürger, die vor der Wende aus Bulgarien vertrieben worden seien, aber auch im Ausland lebende Studenten würden um ihr Wahlrecht gebracht.

Im Mai werden in Bulgarien erstmals nach dem Beitritt des Landes zur Europäischen Union 18 Parlamentarier direkt gewählt.

 


 

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