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Bulgarische Großeltern werden fürs Enkelhüten bezahlt

Der bulgarische Staat bezahlt in Zukunft Großmüttern und Großvätern einen monatlichen Lohn, wenn sie auf ihre Enkelkinder aufpassen.

Die Ergänzung des Arbeits-Förderungsgesetzes besagt, dass bulgarische Großeltern ab dem 1. Januar 2009 Anspruch auf eine Förderung in der Höhe des staatlichen Mindestlohns für das Hüten ihrer Enkel haben. Diese erhalten sie dann zusätzlich zu ihrer Pension. Diese Regelung gilt jedoch nur so lange bis die Enkelkinder das 3. Lebensjahr erreicht haben.

 

Maßnahmen zur Geburtenförderung

Dies ist eine weitere Maßnahme des bulgarischen Staates, die das Kinderkriegen wieder attraktiver machen soll. Bulgarien musste zuletzt einen dramatischen Geburteneinbruch verzeichnen und hat laut EU-Statistik das niedrigste Bevölkerungswachstum der Europäischen Union.

 

Zuvor wurde bereits der Mutterschutz verlängert: 45 Wochen lang erhalten bulgarische Mütter 90 Prozent ihres Lohns. Auch Väter können zwei Wochen nach der Geburt zu Hause bleiben und erhalten währenddessen ebenfalls 90 Prozent ihres Gehaltes.

 

Eine Aufteilung des Mutterschutzes ist ebenfalls möglich: Geht die Mutter nach sechs Monaten wieder arbeiten, kann sich der Vater weitere sechs Monate um das Kind kümmern.

 

Im Anschluss kümmern sich häufig die Großeltern um das Kind, wobei dieses Modell in letzter Zeit immer mehr an Beliebtheit verlor. Oftmals gehen moderne Großmütter selbst noch arbeiten oder setzen ganz einfach andere Prioritäten.

 

Die ungleich teurere Alternative für berufstätige Eltern ist ein Kindermädchen, denn die erschwinglicheren staatlichen Kindergärten sind meistens ausgelastet.

Doch mit der neuen finanziellen Unterstützung von Großeltern wird das Enkelhüten nach Hoffnung des Staates wieder attraktiver und damit auch das Kinderkriegen für junge Bulgarinnen und Bulgaren.


 

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