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Bulgarische Krankenschwestern gehen in Berufung

Die bulgarischen Krankenschwestern haben fristgerecht Berufung beim Obersten Gericht gegen das ausgesprochene Todesurteil eingelegt. Dies wurde am gestrigen Tag von den Rechtsanwälten der fünf bulgarischen Krankenschwestern mitgeteilt.

Den fünf Frauen Nasja Nenowa, Walja Tscherwenjaschka, Walentina Siropulo, Kristijana Waltschewa und Sneschana Dimitrowa wird vorgeworfen im Kinderkrankenhaus Al-Fatich in Libyen über 400 Kinder mit HIV angesteckt zu haben. Die fünf bulgarischen Krankenschwestern und ein palästinensischer Arzt kamen 1998 in die libysche Stadt Banghazi um dort dem Kinderkrankenhaus zu helfen. Die fünf Krankenschwestern wurden kurz darauf verhaftet und sind nun seit sieben Jahren inhaftiert. Im Jahre 2004 wurden die Krankenschwestern zum ersten Male, wegen bewusster Verabreichung von HIV verunreinigten Transfusionen an über 400 Kinder von denen 50 bereits an Aids gestorben sind, zum Tode verurteilt. Im Dezember 2006 wurden die Todesurteile dann bestätigt. Ende Januar diesen Jahres äußerte sich Seif al-Salam, der Sohn von Muammar al-Gaddafi hoffnungsvoll über die Situation indem er garantierte, dass die Krankenschwestern nicht hingerichtet werden.

Auch der Gutachter des damaligen Prozesses Luc Montagnier, der selbst den HI-Virus entdeckte sagte aus, dass die Infektionen mit den erschreckenden hygienischen Bedingungen im Zusammenhang stehe und die Kinder schon vor der Ankunft der Krankenschwestern und dem Arzt infiziert sein mussten.

Die europäische Union und die USA haben einen Hilfsfond bereitgestellt, der sämtliche Kosten für die Behandlung der Kinder decken soll. Zusätzlich fordern die Familien zehn Millionen Euro Entschädigung für jedes infizierte Kind.

Das Oberste Gericht in Libyen muss innerhalb der nächsten drei Monate über das Schicksal der fünf Krankenschwestern entscheiden.

 


 

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