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Einsatz für Bürger mit doppelter Staatsangerhörigkeit

Wahlrecht einzelner Mitbürger eingeschränkt: Georgi Parwanow bezeichnet neues Gesetz als „zu undemokratisch“ und legt sein Veto ein.

Bulgariens Präsident Georgi Parwanow hat gegen ein Wahlgesetz sein Veto eingelegt, welches das Parlament kurz vor Weihnachten verabschiedetet hatte. Die Begründung: Laut Parwanow sei das Gesetz zu undemokratisch und enthalte „verfassungsrechlliche Mängel“.

Mit dieser Äußerung bezieht sich der 53jährige vor allem auf die im Wahlgesetz vorgesehene Begrenzung für Wähler mit doppelter Staatsbürgerschaft aus der Türkei. Demnach wollte die bürgerliche Regierung mit dem neuen Gesetz dem in Bulgarien weit verbreiteten „Wahl-Tourismus“ der türkischstämmigen Aussiedler einen Riegel vorschieben.

Laut der neuen Vorlage sollen Wähler, die die türkische Staatsbürgerschaft besitzen, nachweisen können, dass sie mindestens zehn Monate lang mit Hauptwohnsitz in Bulgarien gemeldet sind, bevor sie dort ihr Kreuz machen dürfen.

Außerdem sollten Kandidaten, die eine zweite Staatsangehörigkeit in einem Nicht-EU-Land besitzen, nicht länger zur Wahl zugelassen werden.

2011 ist Wahljahr in Bulgarien

Etwa zehn Prozent der bulgarischen Bevölkerung sind ethnische Türken. Damit spielten sie seit der Wende für die Wahl der bulgarischen Staatspräsidenten eine entscheidende Rolle.

Der aktuelle Staatschef Pawarow wurde im Oktober 2006 für eine zweit Amtszeit gewählt. Damit kann er bei den bevorstehenden Präsidentschaftswahlen, die für Herbst 2011 geplant sind, nicht mehr als Kandidat antreten. Ebenfalls in 2011 sollen im Land auch neue Kommunalwahlen stattfinden.


 

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